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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 1224/09

Datum:
16.08.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 A 1224/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0816.10A1224.09.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 12. April 2007 wird aufgehoben.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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