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Oberverwaltungsgericht NRW, 9 A 2967/08

Datum:
27.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 A 2967/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0727.9A2967.08.00
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfah-rens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzli-chen Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren bis zur Verbindung auf 115.450,25 Euro, danach bis zur teilweisen Klagerücknahme auf 127.888,85 Euro und nach der teilweisen Klagerück-nahme auf 73.276,35 Euro sowie für das Berufungs¬verfahren auf 73.276,35 Euro festgesetzt.

 
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