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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 E 724/10

Datum:
29.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 E 724/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0929.8E724.10.00
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 31. Mai 2010, mit dem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfah-rens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstat-tet.

 
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