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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 903/10

Datum:
25.08.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 B 903/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0825.8B903.10.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 08. Juli 2010 ist wirkungslos.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge je zur Hälfte. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird unter Abänderung des erstinstanzlichen Streitwertbeschlusses auf jeweils 5.000,- Euro für beide Instanzen festgesetzt.

 
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