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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 817/10

Datum:
05.10.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 B 817/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1005.8B817.10.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkir-chen vom 7. Juni 2010 ist - bis auf die Streitwertfest-setzung - wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung des erstinstanzlichen Streitwertbeschlusses für beide Instanzen auf 7.500,- € festgesetzt.

 
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