Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 4620/05.A

Datum:
24.03.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 A 4620/05.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0324.8A4620.05A.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird, soweit es in der Berufungsin-stanz anhängig war, eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Ok¬tober 2005 ist unwirksam, soweit die Klage darauf gerichtet war, die Beklagte unter Aufhebung von Nr. 3 und 4 des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (jetzt: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vom 6. Juni 2002 zu verpflichten festzustellen, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 AufenthG vor¬liegt.

Die Beklagte trägt die Hälfte der Kosten des erstin-stanzlichen Verfahrens und die Kosten des Beru-fungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erho-ben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank