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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 1573/09

Datum:
07.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 1573/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0707.7A1573.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 K 584/06
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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