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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 209/10

Datum:
09.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 209/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0609.6A209.10.00
 
Schlagworte:
Gesundheitliche Eignung Lehrerin Dienstunfähigkeit Übergewicht Fettverteilungsstörung Diskriminierung
Leitsätze:

Zur gesundheitlichen Eignung einer Lehrerin für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (Einzelfall) .

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 € festgesetzt.

 
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