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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 1038/10

Datum:
25.11.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 1038/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1125.6E1038.10.00
 
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers um die Einstellung in den höheren Dienst der Finanzverwaltung gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, eine der in Betracht kom-menden Stellen vorläufig nicht mit einem Konkurrenten zu besetzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfah¬rens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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