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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 992/10

Datum:
08.12.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 992/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1208.6B992.10.00
 
Schlagworte:
Schulleiter Beförderung Eignungsfeststellungsverfahren
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts auf Freihaltung einer Schulleiterstelle bis zur Neuentscheidung über die Bewerbung des Antragstellers.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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