Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 959/10

Datum:
15.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 959/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0915.6B959.10.00
 
Schlagworte:
Kriminaloberkommissar Beförderung Beurteilung Schwerbehinderung Arbeitsfähigkeit Einsatzfähigkeit
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Konkurrentenstreitverfahren im Bereich der Polizei

Zum Erfordernis der Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bei einer Beurteilung (Nr. 10.1 und 10.2 Abs. 1 und 2 BRL Pol)

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm für März 2010 zugewiesene Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesO mit dem Beigeladenen zu be-setzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank