Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 923/10

Datum:
14.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 923/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0914.6B923.10.00
 
Schlagworte:
Kriminalhauptkommissar Leistungsgrundsatz Erprobung Höherwertiger Dienstposten
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde des Antragsgegners gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts in einem Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung von Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 12 BBesO.

Zum Erfordernis einer Erprobung als Beförderungsvoraussetzung im Bereich der Polizei (§ 20 Abs. 3 Satz 1 LBG NRW, § 10 Abs. 4 Satz 1 LVO, § 8 Abs. 4 Nr. 3 LVO Pol).

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank