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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 922/10

Datum:
02.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 922/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0902.6B922.10.00
 
Schlagworte:
Kriminaloberkommissar Konkurrentenstreitverfahren Beförderung Beurteilung Schwerbehinderung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts in einem Konkurrentenstreitverfahren im Bereich der Polizei.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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