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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 823/10

Datum:
05.08.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 823/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0805.6B823.10.00
 
Schlagworte:
Studienreferendarin Entlassung Beamtenverhältnis auf Widerruf Vorbereitungsdienst Anfechtung einer Ernennung Ermessen Nachschieben von Ermessenserwägungen
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Verfügung, mit der die Antragstellerin aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen worden ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 4.000,-- Euro festgesetzt.

 
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