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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 766/10

Datum:
09.08.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 766/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0809.6B766.10.00
 
Schlagworte:
Kriminalhauptkommissar Umsetzung Vorwegnahme der Hauptsache
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Rückgängigmachung seiner Umsetzung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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