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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 763/10

Datum:
03.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 763/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0903.6B763.10.00
 
Schlagworte:
Lehrer Stellenbesetzung Auswahlentscheidung Beurteilung
Leitsätze:

dem Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, zwei freie Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 14 BBesO vorläufig nicht mit den Beigeladenen zu besetzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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