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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 743/10

Datum:
08.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 743/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0708.6B743.10.00
 
Schlagworte:
Prüfung Prüfungszulassung Anordnungsanspruch Vorwegnahme der Hauptsache Verfahrensmangel Rügeobliegenheit Chancengleichheit Zwei-Prüfer-Prinzip Kollegialprinzip
Leitsätze:

Erfolgloser Eilantrag auf vorläufige Zulassung zur Staatsprüfung für den Laufbahn-abschnitt II des Polizeivollzugsdienstes.

Wer sich in Kenntnis eines Verfahrensmangels, auf dessen Geltendmachung ver-zichtet werden kann, rügelos auf eine Prüfung einlässt, verliert das Recht, diesen Verfahrensmangel nachträglich geltend zu machen.

Zum "Zwei-Prüfer-Prinzip" bei der Bewertung von Prüfungsleistungen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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