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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 718/10

Datum:
12.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 718/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0712.6B718.10.00
 
Schlagworte:
Lehramtsanwärterin schulscharfes Ausschreibungsverfahren Darlegung
Leitsätze:

Aus Darlegungsgründen erfolgloser Eilantrag einer Lehramtsanwärterin auf Teilnahme am schulscharfen Ausschreibungsverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,-- € festgesetzt.

 
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