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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 717/10

Datum:
28.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 717/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0628.6B717.10.00
 
Schlagworte:
Abbruch eines Auswahlverfahrens Vorwegnahme der Hauptsache
Leitsätze:

Wegen des V erbots der Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache erfolgloser Eilantrag auf Fortführung eines Besetzungsverfahrens.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf bis 35.000,00 € festgesetzt.

 
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