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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 624/10

Datum:
23.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 624/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0723.6B624.10.00
 
Schlagworte:
Kriminalhauptkommissar funktionsbewertete Dienstposten Funktionsbewertung Polizei Bestenauslese Hauptmerkmal "Mitarbeiterführung" Auswahlentscheidung Aktualität
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde der Beigeladenen in einem Konkurrentenstreitverfahren gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts auf vorläufige Freihaltung der Stelle.

Zur Berücksichtigung des Hauptmerkmals "Mitarbeiterführung".

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beigeladenen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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