Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 499/10

Datum:
16.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 499/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0616.6B499.10.00
 
Schlagworte:
Kriminalhauptkommissar Darlegung selbständig tragende Erwägung
Leitsätze:

Aus Darlegungsgründen erfolgloser Eilantrag eines Kriminalhauptkommissars auf Hinausschieben des Eintritts des Ruhestands.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank