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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 463/10

Datum:
13.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 463/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0713.6B463.10.00
 
Schlagworte:
Studienrätin Schulleiterstelle Konkurrentenstreitverfahren Kausalität
Leitsätze:

Erfolgloser Eilantrag einer Studiendirektorin in einem Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Schulleiterstelle

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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