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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 454/10

Datum:
11.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 454/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0611.6B454.10.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Beurteilung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners gegen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts im Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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