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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 448/10

Datum:
31.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 448/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0531.6B448.10.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Auswahlverfahren Fortführung Abbruch Eignung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Lehrers, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt, mit der dem Dienstherrn die Freihaltung einer neu ausgeschriebenen Stelle aufgegeben werden soll, bis über die Rechtmäßigkeit des Abbruchs des vorausgegangenen Auswahlverfahrens entschieden ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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