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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 38/10

Datum:
11.02.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 38/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0211.6B38.10.00
 
Schlagworte:
Studienreferendarin Vorbereitungsdienst Untersuchung Amtsarzt
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO einer in Niedersachsen wohnenden Studienreferendarin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung in einem weit von ihrem Wohnort entfernten Gesundheitsamt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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