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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 187/10

Datum:
25.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 187/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0525.6B187.10.00
 
Schlagworte:
Regierungsbauamtsrätin Konkurrentenstreit Beurteilungen Qualifikationsvergleich Ausschöpfung Beurteilungsrichtlinien Befähigung Eignungsfeststellung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners gegen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts im Konkurrentenstreitverfahren.

Zur inhaltlichen Ausschöpfung von dienstlichen Beurteilungen nach den Beurteilungsrichtlinien des Innenministeriums NRW vom 20. Dezember 2001.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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