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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1828/09

Datum:
25.02.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1828/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0225.6B1828.09.00
 
Schlagworte:
Ernennung Rücknahme Arglistige Täuschung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehramtsbewerberin auf Wiederherstellung der aufschie-benden Wirkung ihrer Klage gegen die für sofort vollziehbar erklärte Rücknahme ihrer Ernennung zur Beamtin auf Widerruf.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 4.000,00 EUR festgesetzt.

 
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