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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1734/09

Datum:
31.03.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1734/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0331.6B1734.09.00
 
Schlagworte:
Teilzeitbeschäftigung Arbeitszeit Wach- und Wechseldienst
Leitsätze:

Zu den Grenzen des Anspruches einer im Wach- und Wechseldienst tätigen Polizeikommissarin auf Einteilung ihrer Arbeitszeit im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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