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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1603/09

Datum:
03.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1603/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0503.6B1603.09.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Beurteilungen Anlassbeurteilung Beförderungskonkurrenz Qualifikationsvergleich Bewährungsfeststellung Richtlinien
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines Leitenden Minis-terialrats mit dem Ziel der Neubescheidung über seine Bewerbung um ein Beförde-rungsamt.

Zur Erforderlichkeit von Anlassbeurteilungen für Beamte von Besoldungsgruppe B4 aufwärts nach den Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und For-schung vom 28.2.2002.

In einer Wettbewerbssituation erstellte dienstliche Beurteilungen müssen der Herstel-lung einer der Konkurrenzlage angemessenen Auswahlgrundlage dienen. Dem ge-nügt eine bloße Bewährungsfeststellung nicht.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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