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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1514/09

Datum:
03.02.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1514/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0203.6B1514.09.00
 
Schlagworte:
Dienstposten Besetzung Bewerbung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Besetzung von Dienstposten rückgängig zu machen.

Voraussetzung für den Anspruch des Beamten auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung um einen zu besetzenden Dienstposten ist eine von dem Beamten tatsächlich abgegebene Bewerbung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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