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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1432/10

Datum:
17.12.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1432/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1217.6B1432.10.00
 
Schlagworte:
Studiendirektor Schulleiterstelle dienstliche Beurteilung Verfahrensfehler Voreingenommenheit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studiendirektors, dessen Eilantrag auf Berücksichtigung seiner Bewerbung im Verfahren um die Besetzung einer Schulleiterstelle und Freihaltung der Stelle das Verwaltungsgericht abgelehnt hatte.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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