Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 133/10

Datum:
23.03.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 133/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0323.6B133.10.00
 
Schlagworte:
Dienstposten Dienstpostenkonkurrenz Bewerbungsverfahrensanspruch Bestenauslese Dienstliche Beurteilungen Auswahlgespräch Anordnungsgrund
Leitsätze:

Auch den Bewerbern um einen bloßen Dienstposten steht ein Anspruch auf beurtei-lungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über ihre Bewerbung um den zu be-setzenden Dienstposten (Bewerbungsverfahrensanspruch) zu, wenn sich der Dienstherr für ein Auswahlverfahren nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG ent-schieden hat.

Ein Auswahlgespräch kann grundsätzlich nur der Abrundung des sich aus dienstli-chen Beurteilungen ergebenden Bildes dienen.

 
Tenor:

Nr. 1 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Besetzung der im Streit befindlichen Stellen in der Sachbearbeitung im KK 42 - Kriminalwache - mit den Beigeladenen rückgängig zu machen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank