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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1324/09

Datum:
11.01.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1324/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0111.6B1324.09.00
 
Schlagworte:
Lehrer Qualitätsanalyse Abordnung Anforderungsprofil
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehrerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, einen im Wege der Abordnung zu besetzenden Dienstposten eines Qualitätsprüfers im Dezernat 4 Q der Bezirksregierung („Qualitätsanalyse an Schulen“) vorläufig freizuhalten.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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