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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1194/10

Datum:
22.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1194/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0922.6B1194.10.00
 
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Kommissarbewerberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung des Antragsgegners, sie vorläufig zum mündlichen Teil der Staatsprüfung für den Laufbahnabschnitt II zuzulassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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