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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 118/10

Datum:
30.04.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 118/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0430.6B118.10.00
 
Schlagworte:
Polizeimeister Prozesskostenhilfe Änderungsantrag
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeimeisters auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, mit dem er die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe gerichteten Klage erstreiten will.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

 
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