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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1157/10

Datum:
25.10.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1157/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1025.6B1157.10.00
 
Schlagworte:
Lehrer Stellenbesetzung Auswahlentscheidung Beurteilung Verwirkung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, freie Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 14 BBesO vorläufig nicht mit den Beigeladenen zu besetzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.500,00 Euro festgesetzt.

 
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