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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1131/10

Datum:
22.11.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1131/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1122.6B1131.10.00
 
Schlagworte:
Versetzung Zerrüttung Vertrauensverhältnis Anhörung Mitwirkung Personalrat Begründung
Leitsätze:

Einzelfall einer erfolglosen Beschwerde einer Lehrerin gegen die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Versetzungsverfügung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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