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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1044/10

Datum:
09.12.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1044/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1209.6B1044.10.00
 
Schlagworte:
Beförderung Polizei Regelbeurteilung Beurteilungsmaßstab Vergleichsgruppe Richtsätze Abweichungsbegründung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeikommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, freie Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 10 BBesO vorläufig nicht mit den Beigeladenen zu besetzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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