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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1015/10

Datum:
27.08.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1015/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0827.6B1015.10.00
 
Schlagworte:
Vorbereitungsdienst Lehramt Frist Zeugnis Ausschlussfrist Verlängerung Ermessen
Leitsätze:

Zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter

Die auf die Ermächtigung des § 4 Abs. 2 Satz 2 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) gestützte Festlegung eines Termins für die Nachreichung von Zeugnissen ist eine behördliche Frist, deren Verlängerung die Behörde durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften für den Regelfall ausschließen darf.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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