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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 957/07

Datum:
21.04.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 957/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0421.6A957.07.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz Rückgriff Dienstpflichtverletzung Grobe Fahrlässigkeit Organisationspflicht Chefarzt Risikofall
Leitsätze:

Erfolglose Klage des Landes auf Schadensersatz wegen Verletzung von Organisationspflichten durch einen beamteten Direktor einer Universitäts-Frauenklinik.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 1.398.335,29 Euro festgesetzt.

 
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