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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 940/09

Datum:
12.11.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 940/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1112.6A940.09.00
 
Schlagworte:
Lehrerin Zurruhesetzung Versetzung in den Ruhestand Nichtigkeit Nichtigkeitsfeststellungsklage Vorverfahren Wiedereinsetzung Übertragung auf den Einzelrichter Verfahrensfehler
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Lehrerin im Ruhestand, die mit ihrer Klage die Verpflichtung des beklagten Landes zum Wiederaufgreifen des Zurruhesetzungsverfahrens, hilfsweise die Feststellung der Nichtigkeit der Zurruhesetzungsverfügung, hilfsweise Schadensersatz begehrt.

Dem Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Übertragung der Sache auf den Einzelrichter unterlaufene Verfahrensfehler können nur dann zur Zulassung der Be¬rufung führen, wenn in ihnen zugleich eine Verletzung der prozessualen Gewähr¬leistungen der Verfassung liegt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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