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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 924/09

Datum:
12.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 924/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0712.6A924.09.00
 
Schlagworte:
Elternzeit Übertragung eines Elternzeitanteils
Leitsätze:

Ein Antrag auf Übertragung eines Elternzeitanteils über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus ist sowohl nach der EZVO 2004 als auch nach der EZVO 2008 vor Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes zu stellen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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