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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 6/09

Datum:
11.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 6/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0511.6A6.09.00
 
Schlagworte:
Heilfürsorge Polizei Voranerkennung
Leitsätze:

Ist die Voranerkennung Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung freier Heilfür-sorge, folgt daraus, dass das Fehlen der vorherigen Anerkennung nicht schon dann unschädlich ist, wenn sie bei rechtzeitiger Beantragung ausgesprochen worden wäre. (Fortführung von OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Januar 1992 - 6 A 3369/91 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt, BeamtR ES/E III 1 Nr. 11, vom 15. März 1990 - 6 B 138/90 - und vom 6. Juli 1982 - 12 A 724/81 -)

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 86,40 € festgesetzt.

 
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