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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 676/08

Datum:
28.04.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 676/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0428.6A676.08.00
 
Schlagworte:
Polizeihauptmeister Beurteilung Beurteilungsbeitrag Plausibilisierung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptmeisters auf Zulassung der Berufung in einem eine dienstliche Beurteilung betreffenden Klageverfahren

Zu Umfang und Grenzen der Pflicht des Dienstherrn zur weiteren Plausibilisierung einer dienstlichen Beurteilung

Zur Frage, ob die Nichtberücksichtigung eines Zeitraums von weniger als sechs Monaten, für den nach den einschlägigen Beurteilungsrichtlinien kein Beurteilungsbeitrag erstellt wird, zu einem rechtserheblichen Fehler der dienstlichen Beurteilung führen kann

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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