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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 480/09

Datum:
29.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 480/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0629.6A480.09.00
 
Schlagworte:
Studienkolleg Oberstudienrat Hochschule Hochschulfreiheitsgesetz Übernahme Dienstherr Aufgaben Aufgabenübergang Schulwesen Einrichtung Hochschulzugang Feststellungsprüfung
Leitsätze:

Die an den Studienkollegs an Hochschulen tätigen Landesbeamten haben infolge des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31. Oktober 2006 keinen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis durch die nunmehr dienstherrnfähige Hochschule, weil der durch dieses Gesetz bewirkte Aufgabenübergang vom Land auf die Hochschulen die Studienkollegs als besondere Einrichtungen des Schulwesens nicht betrifft.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 65.000 € festgesetzt.

 
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