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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 454/08

Datum:
17.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 454/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0517.6A454.08.00
 
Schlagworte:
Finanzanwärterin Beamtin auf Widerruf Entlassung Erledigung der Hauptsache Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Beklagten
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag des beklagten Landes gegen die erstinstanzliche Fest-stellung, der Rechtsstreit sei erledigt.

Zum berechtigten Interesse des Beklagten an der Fortführung des Rechtsstreits, den der Kläger einseitig für erledigt erklärt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 6.000,00 € festgesetzt.

 
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