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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3354/07

Datum:
31.01.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3354/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0131.6A3354.07.00
 
Schlagworte:
Teilzeitbeschäftigung Streitwert Teilstatus
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeikommissars auf Zulassung der Berufung, der mit seiner Klage die Verpflichtung des beklagten Landes zur Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung begehrt.

Bei Klagen betreffend die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung sind die Grundsätze für die Bemessung des Streitwertes in Teilstatussachen anzuwenden.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf bis zu 22.000,00 EUR festgesetzt.

 
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