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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3271/08

Datum:
27.08.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3271/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0827.6A3271.08.00
 
Schlagworte:
Polizeikommissar Heilfürsorge Kostenübernahmeerklärung Krankenhausbehandlung Anspruchsvoraussetzung dringender Fall
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeikommissars, der mit seiner Klage die Übernahme von Kosten einer Krankenhausbehandlung aus Mitteln der freien Heilfürsorge begehrt.

Zur Erfordernis der rechtzeitig vorgelegten Kostenübernahmeerklärung

Zum Vorliegen eines dringenden Falls im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 FHVPol

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen jeweils auf 6.564 Euro festgesetzt.

 
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