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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3213/08

Datum:
29.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3213/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0629.6A3213.08.00
 
Schlagworte:
Polizei Beurteilung Beurteilungsbeitrag Plausibilität Plausibilisierung Begründungspflicht Quervergleich Lebenserfahrung Diensterfahrung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen eine dienstliche Beurteilung wendet.

Zur Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen (Nr. 9.1 Abs. 2 Satz 3 BRL Pol).

Zur Begründungspflicht in Fällen, in denen sich die Lebens- und Diensterfahrung nicht positiv auf das Leistungsbild ausgewirkt haben (Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol).

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

 
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