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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3126/08

Datum:
11.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3126/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0511.6A3126.08.00
 
Schlagworte:
Überleitung Lehrer Studienrat Konkurrentenstreit Schadensersatz
Leitsätze:

Die Begründung eines befristeten Angestelltenverhältnisses ist keine "Einstellung" im Sinne von Nr. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) vom 19. Dezember 2001 (Bestätigung von OVG NRW, Beschluss vom 9. Oktober 2006 – 6 A 2314/05).

Zum Anspruch auf Sachentscheidung über ein Beförderungsbegehren trotz Besetzung der Planstelle mit dem Mitbewerber.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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